Ausländische Abschlüsse und Sprachkenntnisse

Ausländische Abschlüsse

Wurde der Abschluss außerhalb der Bundesrepublik erworben, ist eine Anerkennung des Schulabschlusses beim Staatlichen Schulamt Darmstadt-Dieburg erforderlich. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
T. 06151/3682-2
E-Mail: poststelle.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
www.schulamt-darmstadt.hessen.de

Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges Zertifikat nachweisen.