Erzieher*in
Organisationsform mit Tagespraktikum
Abschlüsse
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“.
Ziele
Erzieher*innen arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Perspektiven
1. Mögliche berufliche Arbeitsfelder sind Tageseinrichtungen für Kleinkinder, Kindergarten- und Grundschulkinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis max. 25 Jahre (z. B. Krippe/Krabbelstube, Kindergarten, Hort, Erweiterte schulische Betreuung - ESB, Betreuungsarbeit in offenen Ganztagsschulen, Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, wie Tagesheimgruppen und stationäre Heimgruppen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und offenen Jugendarbeit).
2. Eine weitere berufliche Perspektive nach Abschluss der Ausbildung ist beispielsweise ein Studium der Sozialen Arbeit. Informationen zur Anrechnung der Kompetenzen von Erzieher*innen auf den Bachelor Soziale Arbeit finden Sie auf der Seite der Frankfurt University of Applied Sciences.
Zugangsvoraussetzungen
oder
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Schulabschluss
Allgemein bildender Schulabschluss mindestens auf dem Niveau des Mittleren Abschlusses
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Berufliche Erfahrungen (auch Fach- und Hochschulreife)
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Sozialpädagogische Berufsausbildung aufbauend auf dem Mittleren Abschluss
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich anerkannte Kinderpflegerin/Staatlich anerkannter Kinderpfleger
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