Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildungsform BLOCKPRAKTIKUM
- Mittlerer Abschluss + Berufsausbildung auf DQR-Niveau 4 + Praxiserfahrung:
- Mittlerer Abschluss + abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistent*in
- oder Mittlerer Abschluss + abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Berufsfeld + 3 Monate Praxiserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (39 Std./Woche)
- oder Fachhochschulreife oder Abitur + Praxiserfahrung:
- Fachhochschulreife oder Abitur + 3 Monate Praxiserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (39 Std./Woche)
- Fachhochschulreife Schwerpunkt Sozialwesen (kein Nachweis zu Praxiserfahrungen nötig)
- oder Mittlerer Abschluss + Vollzeit-Berufstätigkeit und/oder weitere Tätigkeiten:
- Mittlerer Abschluss + 3 Jahre Vollzeit-Berufstätigkeit (39 Std./Woche) in einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- oder Behindertenhilfe (z.B. Krippe, Kita, Hort, Schulbetreuung, Tagesgruppen etc.)
- oder Mittlerer Abschluss + mind. 1 Jahr Vollzeit-Berufstätigkeit (39 Std./Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung + max. 2 Jahre folgende Tätigkeiten: AuPair, FSJ, FÖJ, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Kindererziehungszeiten (pauschale Anerkennung= 12 Monate), Ehrenämter (140 Std.=1 Monat).
- oder Mittlerer Abschluss + Vollzeit-Tätigkeit als Tagespflegeperson + Praxiserfahrung:
- Mittlerer Abschluss + Vollzeit-Tätigkeit als Tagespflegeperson (mind. 33 Monate) + 3 Monate Praxiserfahrung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (39 Std./Woche) + Feststellungsprüfung, die Du in der BSBJ machst.
WENN DU KINDER UNTER 16 JAHREN HAST:
- Deine Nachweispflicht für Praxiserfahrungen reduziert sich auf 30 Std./Woche.
TEILZEIT:
- Du kannst Deine Praxiserfahrungen auch in Teilzeit erbringen (20 Std./Woche). Die Dauer verlängert sich dann entsprechend.